22. Juni 2026, 15:52

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Engadiner Hirschsalsiz: 51 Prozent des Fleisches stammen aus Neuseeland

Eine angeblich einheimische Spezialität entpuppt sich als Importware, und das ist in der Schweizer Fleischverarbeitung kein Einzelfall.

Eine Engadiner Metzgerei verkauft eine als regionale Spezialität vermarktete Hirschwurst, deren Fleisch zu 51 Prozent aus Neuseeland stammt.

Recherchen von «Watson» zufolge ist der Importanteil so hoch, dass die Deklaration als «Schweizer Produkt» die Swissness-Anforderungen des Bundesamtes für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen (BLV) nach Einschätzung der Behörde vermutlich nicht erfüllt: Bei verarbeiteten Lebensmitteln müssen mindestens 80 Prozent des Gewichts der Zutaten aus der Schweiz stammen. Das BLW hatte in einem vergleichbaren Fall beim «Muotathaler» Hirschschüblig aus Neuseeland dieselbe Schlussfolgerung gezogen. Die betroffene Metzgerei begründet den Rückgriff auf Importware damit, dass einheimisches Wild für die nachgefragten Mengen schlicht nicht reiche.

Damit bestätigt sich, was Konsumentinnen und Konsumenten seit Jahren wissen sollten: Das romantische Bild vom regionalen Wild, frisch aus den heimischen Bergen, hält der Realität nicht stand. Rund zwei Drittel des in der Schweiz verkauften Wildfleisches stammen aus dem Ausland. Die Mengen aus der einheimischen Hobby-Jagd sind viel zu klein, um die Nachfrage im Herbst zu decken. Wie wir in unserem Beitrag «Das meiste Wildfleisch kommt aus dem Ausland» dokumentiert haben, belief sich der Inlandanteil am Wildfleischmarkt zuletzt auf knapp 38 Prozent.

Ein Dauerzustand, kein Einzelfall

Der aktuelle Fall ist kein Ausrutscher, sondern reiht sich in eine lange Geschichte von Falschdeklarationen in der Schweizer Fleischverarbeitung ein. Der bekannteste Fall trägt einen Namen, der bis heute nachhallt: Carna Grischa. Der Bündner Fleischhändler aus Landquart hatte über Jahre billiges Importfleisch als Schweizer Ware verkauft, Verfalldaten manipuliert, aufgetaute Tiefkühlware als Frischfleisch deklariert und sogar Pferdefleisch als Rindfleisch ausgegeben. Aufgedeckt wurde der grösste Fleischskandal der Schweiz 2014 durch einen internen Informanten.

Die Staatsanwaltschaft Graubünden stellte fest, dass von Ende 2009 bis Juli 2013 ausländisches Geflügel- und Rindfleisch als schweizerisches gekennzeichnet worden war. Zwei frühere Geschäftsführer wurden 2016 wegen mehrfacher Warenfälschung zu bedingten Geldstrafen und Bussen verurteilt. Das Unternehmen selbst überlebte den Skandal nicht: Carna Grischa ging 2015 in Konkurs, 27 Beschäftigte verloren ihre Stelle.

Dass es sich nicht um eine abgeschlossene Episode handelt, zeigte sich 2025 erneut. Recherchen zu den ostschweizerischen Carna-Centern, einem einst mit Carna Grischa verbundenen Firmengeflecht, brachten laut Medienberichten dieselben Muster zutage: ausländisches Fleisch als Schweizer Ware, abgelaufene Produkte als Frischfleisch. Ehemalige Angestellte schilderten unabhängig voneinander, sie seien auf Anweisung der Geschäftsleitung zur Täuschung angehalten worden.

Auch die Hobby-Jagd liefert ihren Beitrag

Die Falschdeklaration endet nicht bei den grossen Handelsfirmen. Sie reicht bis in die Hobby-Jagd selbst hinein. Im Toggenburg wurde ein 40-jähriger Hobby-Jäger und Metzger von der St. Galler Staatsanwaltschaft verurteilt, weil er zwischen 2014 und 2015 importiertes Fleisch als Schweizer Fleisch verkauft und Lammfleisch als einheimisches Wild deklariert hatte. Wir haben den Fall in einem eigenen Beitrag aufgearbeitet: «Hobby-Jäger wegen Fleisch-Betrug verurteilt». Die Kundschaft wurde gezielt über Inhalt und Herkunft getäuscht, ausgerechnet von einem Mann, der seine Jagdspezialitäten stolz mit dem Vermerk «aus eigener Jagd» bewarb.

Hinzu kommt ein strukturelles Problem, das die Branche selbst geschaffen hat. Seit der Revision der eidgenössischen Verordnung über das Schlachten und die Fleischkontrolle (VSFK), die am 1. Mai 2017 in Kraft trat, entscheidet nicht mehr grundsätzlich ein amtlicher Tierarzt, sondern eine sogenannte «fachkundige Person», ob erlegtes Wild einer fleischhygienischen Kontrolle zugeführt werden muss. Als fachkundig gilt, wer einen entsprechenden Kurs besucht hat, in der Praxis also in der Regel der Hobby-Jäger selbst. Der Bund hat die Beurteilung damit jenen übertragen, die ein wirtschaftliches Eigeninteresse am Verkauf haben.

Ob neuseeländischer Hirsch in der «Engadiner» Wurst, ungarisches Poulet als Schweizer Güggeli oder Lammfleisch als einheimisches Wild: Das Muster ist immer dasselbe. Wo mit Herkunft, Heimat und Natürlichkeit geworben wird, lässt sich am meisten Marge herausholen. Und genau dort wird am häufigsten getäuscht. Die Erzählung vom gesunden, regionalen Bio-Wild ist in erster Linie ein Verkaufsinstrument der Hobby-Jagd-Lobby, das mit der Realität auf Verpackung und Teller wenig zu tun hat.

Konsumentinnen und Konsumenten, die glauben, mit «Wild» eine ehrliche, kontrollierte Alternative zu kaufen, sitzen einer Marketinglegende auf. Mehr zu den gesundheitlichen Risiken von Wildfleisch haben wir in unserem Beitrag «Achtung: Warnung vor Wildfleisch vom Hobby-Jäger» zusammengestellt. Wer Tierleid, Schadstoffbelastung und Etikettenschwindel zugleich vermeiden will, hat eine einfachere Lösung als das Studium von Kleingedrucktem auf der Wurstpackung: gar kein Fleisch von getöteten Wildtieren zu kaufen.

Drei Hobby-Jäger verurteilt: Gericht bestätigt das Recht, Hetzjagden zu filmen

Das Tribunal correctionnel d'Orléans wertete den Griff nach dem Smartphone von Pierre Rigaux als versuchten Diebstahl in Gemeinschaft.

Das Tribunal correctionnel d’Orléans hat am 19. Juni 2026 drei Hobby-Jäger wegen versuchten Diebstahls in Gemeinschaft schuldig gesprochen.

Die Männer hatten dem jagdkritischen Aktivisten Pierre Rigaux das Mobiltelefon entreissen wollen, mit dem er eine Parforcejagd filmte. Die Tat geht auf den 23. November 2024 im Wald von Orléans zurück.

Was geschah

An jenem Tag verfolgte Rigaux eine «chasse à courre», die in Deutschland und der Schweiz längst verbotene Hetzjagd mit Hundemeuten zu Pferd, und dokumentierte sie mit seinem Handy. Mehrere Beteiligte gerieten mit ihm aneinander. Drei von ihnen versuchten, ihm das Gerät aus der Hand zu nehmen.

Vor Gericht räumte einer der Angeklagten den Griff nach dem Telefon ein, deutete ihn aber um: Es sei nicht um Diebstahl gegangen, sondern darum, die Aufnahmen zu löschen. Man habe nicht gefilmt werden wollen, weil Rigaux die Bilder nicht zur Dokumentation, sondern zur Abschaffung der Hobby-Jagd nutze. Es sei bereits das dritte Mal gewesen, dass er gefilmt worden sei.

Die rechtliche Bewertung

Staatsanwalt Grégoire Hue stellte klar, dass schon eine vorübergehende Aneignung des Telefons ausreiche, um einen versuchten Diebstahl zu begründen. Das Gericht folgte dieser Linie. Die drei Angeklagten wurden zu einer Geldstrafe von 500 Euro auf Bewährung verurteilt und müssen Rigaux zusätzlich 100 Euro Schadenersatz zahlen.

Ursprünglich standen auch Vorwürfe wie Gewalt und Morddrohungen im Raum. Nach der Ermittlung wurden diese jedoch nicht vor Gericht verfolgt. Übrig blieb allein der Griff nach dem Smartphone.

Ein anerkanntes Recht, die Hobby-Jagd zu filmen

Rigaux begrüsste das Urteil in den sozialen Netzwerken. Er sieht darin eine Bestätigung des Rechts, Aktivitäten der Hobby-Jagd im Staatswald zu filmen. Genau das ist der Kern, den die Jagdpresse in ihrer Berichterstattung lieber überdeckt: Wer eine öffentliche Tätigkeit in einem öffentlichen Wald dokumentiert, handelt rechtmässig. Wer dem mit dem Griff nach fremdem Eigentum begegnet, macht sich strafbar.

Im öffentlich zugänglichen Staatswald gilt die Hobby-Jagd als kollektive, öffentlich sichtbare Tätigkeit ohne Anspruch auf Bildschutz. Das Filmen ist durch das berechtigte Informationsinteresse gedeckt, in Frankreich ebenso wie in Deutschland und der Schweiz.

Die Société de vénerie hatte vor der Verhandlung erklärt, sie verurteile jede Gewalt, kritisierte aber zugleich Methoden, die sie als provokativ und auf Skandalisierung angelegt bezeichnete. Dieselbe Organisation hatte sich schon in anderen Fällen demonstrativ von Übergriffen distanziert, während die dokumentierten Praktiken für sich sprachen.

Die verräterische Lehre der Jagdpresse

Bemerkenswert ist, welche Lehre Teile der französischen Jagdmedien aus dem Urteil ziehen. Statt die Tat selbst zu hinterfragen, lautet der Tenor: Hobby-Jäger sollten ruhig bleiben und keinesfalls nach Handy oder Kamera greifen, weil sonst das Bild der gesamten Hobby-Jagd Schaden nehme. Es geht also nicht um Recht oder Unrecht, sondern um die öffentliche Wirkung. Sorge bereitet nicht das Filmen, sondern dass es aufgedeckt wird.

Genau hier liegt der wunde Punkt. Eine Tätigkeit, die transparente Beobachtung scheut und beim Filmen reflexhaft nach fremden Geräten greift, offenbart, wie wenig sie der Öffentlichkeit standhält. Die Kamera wird zur Bedrohung, weil das Gefilmte unbequem ist.

Der Fall reiht sich ein in eine wachsende Zahl von Auseinandersetzungen zwischen Hobby-Jägern und ihren Kritikern in Frankreich. Erst kürzlich standen Hobby-Jäger in einem anderen Verfahren wegen mutmasslicher Wilderei vor Gericht, und auch im Verhältnis zwischen Landwirten und Hobby-Jägern entladen sich die Spannungen zunehmend.

Hobby-Jäger spannt Todesfalle für Mountainbiker: Anklage lautet Mord

Ein 60-jähriger Jagdpächter steht ab 22. Juni 2026 wegen versuchten Mordes vor Gericht. Es ist kein Einzelfall.

Ab Montag, dem 22. Juni 2026, muss sich ein 60-jähriger Hobby-Jäger vor dem Landgericht Heilbronn verantworten, weil er im Sommer 2024 wiederholt Drahtseile über einen Mountainbike-Trail gespannt haben soll.

Die Staatsanwaltschaft klagt wegen versuchten Mordes.

Der Tatort liegt im Wald zwischen Weinsberg und Eberstadt (Baden-Württemberg), auf dem sogenannten «Dachstrail», einer bei Mountainbikerinnen und Mountainbikern beliebten Strecke. Laut Anklageschrift, über die die Stuttgarter Nachrichten am 17. Juni 2026 als Erstquelle berichteten, soll der Angeklagte zwischen Mitte Juni und Mitte August 2024 mehrfach Drahtseile quer über den Trail gespannt haben. Das Ziel: Mountainbikerinnen und Mountainbiker aus seinem Revier zu vertreiben.

Stabileres Seil nach fehlgeschlagenen Versuchen

Besonders belastend für den Angeklagten ist laut Anklageschrift der Umstand, dass er nach ersten fehlgeschlagenen Versuchen zu einem deutlich stabileren Drahtseil griff. Die Staatsanwaltschaft wertet das als Beleg für gezieltes, planvolles Vorgehen. Bei einem Zusammenstoss wären massive Schnittverletzungen und schwere Sturzverletzungen zu erwarten gewesen. Der Angeklagte habe laut Stuttgarter Nachrichten tödliche Folgen bewusst einkalkuliert.

Die Staatsanwaltschaft sieht das Mordmerkmal der Heimtücke als erfüllt: Die Seile waren für Fahrende unsichtbar und nutzten deren Arg- und Wehrlosigkeit aus. Glücklicherweise entdeckte ein Mountainbiker das Seil rechtzeitig und entfernte es, bevor jemand zu Schaden kam.

Sechs Verhandlungstage, Urteil Ende Juli erwartet

Das Landgericht Heilbronn hat sechs Verhandlungstage angesetzt. Geladen wurden 17 Zeuginnen und Zeugen sowie fünf Sachverständige. Das Urteil soll Ende Juli 2026 verkündet werden.

Der Nachweis der Mordmerkmale dürfte die entscheidende Hürde im Prozess sein. In vergleichbaren Fällen stufen Gerichte entsprechende Vorwürfe häufig auf versuchten Totschlag herunter. Bereits im August 2024 hatte die Kriminalpolizei Heilbronn in einem anderen Fall einen 59-jährigen Tatverdächtigen aus Hardthausen festgenommen, dem ebenfalls vorgeworfen wurde, Drähte über Mountainbike-Pfade gespannt zu haben; das Amtsgericht Heilbronn erliess damals Haftbefehl wegen versuchten Mordes (Pirsch, August 2024). Der aktuelle Prozess ist also kein Einzelfall, nicht einmal im Raum Heilbronn.

Ein Muster von Reviergewalt

In Österreich stand bereits 2018 ein 47-jähriger Hobby-Jäger aus dem Bezirk Braunau am Landesgericht Ried wegen versuchter schwerer Körperverletzung vor Gericht: Er hatte ein millimeterdünnes Stahldrahtseil auf Kopfhöhe über einen Waldweg gespannt, um Mountainbikerinnen, Mountainbiker und Motocrossfahrende aus seinem Revier zu verbannen (OE24, Juli 2018). Auch dort wurde das Seil nur durch Zufall entdeckt.

Das Muster ist in allen bekannten Fällen dasselbe: Ein Teil der Hobby-Jägerschaft behandelt den Wald als privates Territorium, das gegenüber Erholungssuchenden zu verteidigen sei, notfalls mit Mitteln, die den Tod von Menschen in Kauf nehmen. Dieses Selbstverständnis ist nicht nur moralisch inakzeptabel, es ist auch rechtlich haltlos.

Was das Recht unmissverständlich regelt

Das deutsche Bundeswaldgesetz (BWaldG) hält in § 14 fest, dass das Betreten des Waldes zum Zweck der Erholung für alle Personen erlaubt ist. Ein Jagdpachtvertrag begründet keinerlei Befugnis, Dritte zu gefährden oder aus öffentlichem Gelände zu vertreiben.

In der Schweiz gilt dasselbe Prinzip noch klarer: Artikel 14 des Bundesgesetzes über den Wald (WaG) garantiert das Betretungsrecht des Waldes zur Erholung ausdrücklich als allgemeines Recht. Weder das Jagdgesetz des Bundes (JSG) noch ein kantonales Jagdgesetz räumt der Hobby-Jägerschaft irgendein Recht ein, diesen Zugang einzuschränken. In Patentjagdkantonen, die rund 65 Prozent der Kantone in der Schweiz ausmachen, erwerben Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger ohnehin keine Revierverantwortung und erst recht kein Eigentumsrecht an Waldflächen.

Wer als Hobby-Jägerin oder Hobby-Jäger in der Schweiz Waldbenutzende mit Fallen oder Drahtseilen gefährdet, macht sich nach Schweizerischem Strafgesetzbuch der schweren Körperverletzung (Art. 122 StGB) strafbar, bei nachgewiesenem Tötungsvorsatz des versuchten Totschlags (Art. 111 StGB) oder des versuchten Mordes (Art. 112 StGB).

Das Narrativ «Wildruhe» ist Lobbyarbeit, keine Ökologie

Als Motiv im aktuellen Fall gibt die Anklageschrift an, der Angeklagte habe verhindern wollen, dass Mountainbikerinnen und Mountainbiker das Wild in seinem Revier störten. Dieses Narrativ verdient eine klare Einordnung: Wissenschaftlich ist nicht belegt, dass Erholungsnutzung die Wildtierpopulation eines Reviers nachhaltig schädigt. Entscheidend für Wildtierbestände sind Lebensraumqualität, Nahrungsangebot und jagdlicher Druck, nicht das gelegentliche Vorbeifahren einer Mountainbikerin oder eines Mountainbikers.

Das Argument der «Revierruhe» ist ein jagdpolitisches Instrument, das Jagdverbände und die organisierte Hobby-Jägerschaft aktiv einsetzen, um öffentliche Waldflächen faktisch privatisieren zu können. Im Heilbronner Fall hat dieses Denken zu einer potenziell tödlichen Konsequenz geführt. Wenn das Urteil in einer rechtskräftigen Verurteilung wegen versuchten Mordes endet, wäre es ein wichtiges Signal, dass der Wald allen gehört.

Mehr Hintergrund zum Verhältnis zwischen Hobby-Jagd und öffentlichem Raum: Wildbeimwild.com – Jagdkritik-Dossier

Alle Berichterstattung zu Straftaten und Übergriffen durch Hobby-Jägerinnen und Hobby-Jäger: Wildbeimwild.com – Jagdkritik: Gewalt und Recht

Genf ohne Hobby-Jagd: Warum der Hirsch-Abschuss kein Beweis gegen das Jagdverbot ist

Eine französische Jagdpublikation deutet die Genfer Regulierungsabschüsse als Beweis gegen das Jagdverbot. Die Zahlen des Kantons sagen das Gegenteil.

Faktencheck. Eine französische Jagdpublikation deutet die neuen Genfer Regulierungsabschüsse als Beleg, ein Jagdverbot funktioniere nicht. Die Zahlen des Kantons sagen das Gegenteil.

Am 10. Juni 2026 hat der Genfer Staatsrat entschieden, die Regulierungsabschüsse von Hirschen in den Wäldern von Versoix und Collex-Bossy vom 1. November 2026 bis 31. Januar 2027 weiterzuführen. Eine zusätzliche Saison 2027/2028 wird je nach Ergebnissen geprüft. Parallel dazu werden auch die Wildschwein-Abschüsse vom 1. Juli 2026 bis 30. Juni 2028 erneuert.

Das Magazin «Le Chasseur Français» griff den Entscheid am 20. Juni 2026 auf und zog daraus eine weitreichende Schlussfolgerung: Der Fall zeige «einmal mehr die Notwendigkeit, die Wildtiere zu bewirtschaften». Mit anderen Worten: Selbst der jagdfreie Kanton Genf komme nicht ohne Schusswaffen aus, also brauche es die Hobby-Jagd. Diese Lesart hält einer Überprüfung nicht stand.

Behauptung 1: «Das Jagdverbot funktioniert nicht»

Genau das Gegenteil belegen die Zahlen des Kantons selbst. Im Winter 2025/2026 sank die Hirschpopulation in den betroffenen Wäldern von 132 auf 90 Tiere. Der gezielte Eingriff einer kleinen Zahl spezialisierter Berufsleute hat also gewirkt. Dass der Druck auf Kulturen und Wald weiterhin als hoch eingestuft wird, ändert nichts daran: Ein Steuerungsinstrument, das messbar greift, ist kein Beleg für ein Scheitern, sondern für seine Wirksamkeit.

Der entscheidende Punkt: Genf reguliert seit 1974 ohne einen einzigen Hobby-Jäger. Wildtiermanagement und Hobby-Jagd sind eben nicht dasselbe. Wer beides gleichsetzt, verwischt genau die Grenze, um die es geht. Dasselbe Muster zeigt sich in zahlreichen weiteren jagdfreien Räumen Europas, wie unser Überblick zu zehn jagdfreien Schutzgebieten zeigt.

Behauptung 2: «Es braucht Hobby-Jäger, um die Natur zu regulieren»

In Genf greift niemand zur Freizeitwaffe. Die Abschüsse werden ausschliesslich von den «gardes de l’environnement», den kantonalen Wildhütern, durchgeführt. Das sind ausgebildete, staatlich angestellte Fachleute mit klarem Auftrag, kontrolliertem Vorgehen und behördlicher Rechenschaftspflicht.

Das ist ein grundlegend anderes Modell als die Milizjagd, bei der Privatpersonen in ihrer Freizeit und auf eigene Rechnung Wildtiere erlegen. Der Genfer Fall beweist also nicht, dass es Hobby-Jäger braucht. Er beweist das Gegenteil: Eine demokratische Gesellschaft kann ihre Wildbestände steuern, ohne die Tötung von Tieren als Freizeitbeschäftigung zuzulassen. Genau dieses Genfer Wildhütermodell rückt inzwischen auch in der Innerschweiz in den Blick, etwa im Kanton Zug, der die Fuchsjagd nach einer Studie nicht mehr proaktiv fördert.

Behauptung 3: «Die hohen Hirschzahlen entstehen im jagdfreien Kanton»

Hier blendet die jagdfreundliche Darstellung den geografischen Kontext aus. Genf ist eine kleine Enklave von rund 280 Quadratkilometern, fast vollständig umgeben von Frankreich und vom Kanton Waadt, wo intensiv gejagt wird.

Während der Jagdsaison ziehen sich Wildtiere systematisch in die ruhigeren, jagdfreien Zonen zurück. Genf wird damit zum Rückzugsraum für Tiere, die andernorts bejagt werden. Ein erheblicher Teil des Bestandsdrucks ist also nicht hausgemacht, sondern eine direkte Folge der Hobby-Jagd jenseits der Kantonsgrenze. Das Argument lässt sich somit umkehren: Nicht das Jagdverbot erzeugt das Problem, sondern die Hobby-Jagd ringsherum verlagert es nach Genf.

Die ausgeblendete Alternative: Verhütung statt Kugel

Die IG Wild beim Wild fordert seit Jahren, die Hirschbestände mit dem immunokontrazeptiven Wirkstoff GonaCon zu steuern, statt sie zu erschiessen. Das Mittel blockiert reversibel die Fortpflanzung und ist nach Artikel 16 des Genfer Wildtiergesetzes grundsätzlich als präventive Massnahme zulässig.

Der Kanton lehnt die Methode mit dem Hinweis ab, man könne nicht genügend Hirschkühe einfangen, um sie zu impfen. Die Schweizer Gerichte sind dem bislang gefolgt. Der Streit ist damit aber nicht beendet, sondern zeigt, dass es ernsthaft diskutierte, gewaltfreie Steuerungsansätze gibt. In der jagdfreundlichen Erzählung kommen sie schlicht nicht vor.

Vor allem aber blendet diese Erzählung aus, was die Genfer Bevölkerung selbst will. In einer Online-Umfrage vom 1. März bis 30. April 2024, an der ausschliesslich Einwohnerinnen und Einwohner des Kantons teilnehmen konnten, sprachen sich 67,39 Prozent für die Geburtenkontrolle per Impfung aus. Nur 30,8 Prozent befürworteten die Abschüsse, 1,63 Prozent waren ohne Meinung. Die Bevölkerung wünscht also mit deutlicher Mehrheit eine gewaltfreie Steuerung. Wer den Genfer Fall als Beleg für die Notwendigkeit der Abschüsse anführt, stellt sich damit auch gegen den erklärten Willen der dort lebenden Menschen.

Niemand will zurück zur Hobby-Jagd

Bezeichnend ist, was in Genf gerade nicht zur Debatte steht: die Rückkehr der Hobby-Jagd. Über fünfzig Jahre nach dem Volksentscheid von 1974 fordert niemand ernsthaft, das Jagdverbot aufzuheben und wieder private Freizeitjäger ins Feld zu lassen. Der gesamte Streit dreht sich um die Frage, wie reguliert wird, durch Berufswildhüter mit der Waffe oder durch Verhütung, nicht ob die Hobby-Jagd zurückkehren soll. Genau diese Selbstverständlichkeit ist die eigentliche Bilanz des Genfer Modells: Ein Kanton hat sich an ein Leben ohne Freizeitjagd gewöhnt und will es nicht mehr anders.

Der Genfer Entscheid taugt nicht als Kronzeuge für die Hobby-Jagd. Er zeigt, dass ein Kanton seit über fünfzig Jahren ohne Freizeitjagd auskommt, seine Wildbestände durch wenige Fachleute messbar steuert und sein hoher Wildbestand wesentlich durch die Bejagung in den Nachbarregionen mitverursacht wird. Eine Mehrheit der Genfer Bevölkerung wünscht zudem die Geburtenkontrolle statt der Kugel, und die Rückkehr der Hobby-Jagd fordert niemand. Das eigene Communiqué des Staatsrats hält ausdrücklich fest, dass dieser Ansatz damit zusammenhängt, dass der Kanton jagdfrei ist. Wer daraus ein Plädoyer für die Hobby-Jagd macht, liest die Fakten gegen ihren eigenen Strich.

Wie sich diese Debatte derzeit über mehrere Kantone zieht, dokumentiert unsere Kampagne «Schluss mit der Fuchsjagd».

Podcast-Episode: Jagd, Wildtiere und Politik

Diese Podcast-Episode beleuchtet vier Themenstränge, die den aktuellen Stand der Jagdkritik in der Schweiz schlaglichtartig erfassen.

Wild beim Wild · Podcast

Podcast-Episode: Jagd, Wildtiere und Politik

Wild beim Wild · 21. Juni 2026

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Der Kanton Zug ist bisher der einzige Kanton, der auf eine wissenschaftliche Studie zur Fuchsjagd konkret reagiert hat.

Eine SWILD-Studie vom Mai 2026 belegt: Jahrzehntelange Abschüsse – im Schnitt 308 Tiere pro Jahr – hatten weder einen nachhaltigen Effekt auf die Populationsgrösse noch auf Wildkrankheiten. Die Jagdkommission zieht Konsequenzen: keine proaktive Förderung der Fuchsjagd mehr, konsequentere Trennung der Statistikkategorien und eine Informationskampagne zur Wildtierfütterung.

Basel-Landschaft antwortete auf dieselbe Petition mit vier Seiten Verwaltungssprache, ohne eine einzige wissenschaftliche Quelle. Glarus schweigt bisher. Ein Podium in Utzenstorf, das sich «Dialog» nannte, war mit vier Hobby-Jägern und einem jagenden Moderator besetzt. Schweizweit werden jährlich rund 19’000 Rotfüchse erschossen – ohne belegbare Wirkung auf Schäden oder Seuchen.

Luchs und Wolf: Regulierung auf dünnem Eis

Im Tessin wurden 88 Hobby-Jäger für nächtliche Wolfsabschüsse vorbereitet – konkret durch zwei Informationsabende in Bellinzona. Wissenschaftliche Studien zeigen, dass letaler Abschuss Rudelstrukturen destabilisieren und im Folgejahr mit mehr Rissen zusammenhängen kann. Im Wallis wurden trotz rund 1’300 ausgebildeten Hobby-Jägern nur neun Wölfe erlegt; die Leitwölfin riss danach erneut.

Parallel plant der Kanton Wallis erstmals Luchsabschüsse, obwohl der Bestand seinen Vorfahren gegenüber 46 Prozent seiner genetischen Vielfalt verloren hat. Eine Studie der Universität Bern dokumentiert, dass der tiefe Bestand durch ein Netz von 17 Schlingenfallen menschengemacht ist. Dass nun derselbe Kanton diesen künstlich tief gehaltenen Bestand als Argument für Abschüsse nutzt, ist eine bemerkenswerte Logik. Pro Natura weist zudem darauf hin, dass der grösste Entnehmer von Rehen im Wallis nicht der Beutegreifer, sondern die Hobby-Jagd selbst ist.

Jagdprüfung als geschlossenes System

Im Kanton St. Gallen haben 65 angehende Hobby-Jäger die Jagdprüfung bestanden – ausgebildet, geprüft und beaufsichtigt von Hobby-Jägern. Das Muster wiederholt sich in Solothurn, Zug, Luzern, Basel-Landschaft und Aargau. Als Gegenmodell gilt Genf: seit 1974 ohne Hobby-Jagd, mit zwölf staatlichen Berufsjägern, einer 99,5-Prozent-Soforttodrate und der höchsten Feldhasendichte der Schweiz.

Wald kaufen als stiller Wildtierschutz

Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hat in drei Urteilen festgehalten, dass Grundeigentümer, die die Hobby-Jagd aus ethischen Gründen ablehnen, nicht zur Duldung gezwungen werden dürfen. Deutschland reagierte 2013, Italien 2026. Die Schweiz kennt das Recht – der politische Wille fehlt. Die IG Wild beim Wild stellt einen Mustertext für kantonale Vorstösse bereit.

Zug prüft, Basel-Landschaft weicht aus, Glarus schweigt – und im Wallis plant man den Abschuss einer genetisch ausgezehrten Art. Der nächste Kanton, der auf Wissenschaft hört, wäre eine gute Geschichte.

«Schluss mit der Fuchsjagd»: Wissenschaft, Kantone und was du tun kannst

Eine Kampagne für ein Ende der Fuchsjagd in der Schweiz.

Jedes Jahr werden in der Schweiz rund 19’000 Rotfüchse erschossen.

Die offiziellen Begründungen: Bestandsregulierung, Seuchenbekämpfung, Schutz von Bodenbrütern. Mehr als drei Jahrzehnte wildbiologische Forschung widerlegen diese Argumente übereinstimmend. Die IG Wild beim Wild hat deshalb die Kampagne «Schluss mit der Fuchsjagd» gestartet – mit kantonsspezifischen Kontaktlisten, einem wissenschaftlich fundierten Musterbrief und konkreten Handlungsschritten für alle, die aktiv werden wollen.

Was die Zahlen zeigen

Der Kanton Luzern ist der einzige Kanton, der den Gesundheitszustand erlegter Füchse systematisch erfasst. Von 2’217 getöteten Tieren hatten nur 39 einen Krankheitsbefund. Über 98 Prozent der erschossenen Füchse im Kanton Luzern waren gesund – kein Seuchengeschehen, das durch die Jagd eingedämmt worden wäre.

Beim Fuchsbandwurm ist die Jagd sogar kontraproduktiv: Eine Studie von Comte et al. (2017) zeigte, dass intensive Bejagung die Prävalenz von 44 auf 55 Prozent erhöhte, weil Jungfüchse die Lücken füllen und eine höhere Parasitenlast tragen. In Luxemburg sank die Befallsrate nach dem Fuchsjagdverbot 2015 von rund 40 auf unter 20 Prozent.

Eine aktuelle Studie in «Biological Conservation» (Jiguet et al. 2026) untersuchte 383’299 jährlich in Frankreich getötete Rotfüchse: kein statistischer Zusammenhang mit Schadensreduktion, und die Kontrollkosten übersteigen die Schäden um das Achtfache. Millionenfach getötet – für nichts.

Was die Kantone bisher getan haben

Die Reaktionen der Kantone auf Petitionen zur Fuchsjagd sind weitgehend gleichförmig: Ablehnung ohne eine einzige wissenschaftliche Quelle.

Kanton Glarus antwortete mit drei Absätzen und keiner einzigen Studie. Kanton Basel-Landschaft schickte vier Seiten Verwaltungssprache – ebenfalls ohne Studiennachweis. Kanton Bern lehnte eine parteiübergreifende Motion ab; der Regierungsrat räumte dabei selbst ein, die Fuchsjagd sei «faktisch ein Selbstzweck».

Die einzige Ausnahme: Der Kanton Zug gab 2025 eine unabhängige Studie bei SWILD in Auftrag. Das Ergebnis (Mai 2026): Die Fuchsjagd zeigt keine nachweisbare regulatorische Wirkung, verbessert die Seuchenbekämpfung nicht und ist nicht-letalen Methoden unterlegen. Die Jagdkommission beschloss daraufhin, die Fuchsjagd nicht mehr proaktiv zu fördern.

Vorbilder, die seit Jahrzehnten funktionieren

Der Schweizerische Nationalpark ist seit 1914 jagdfrei – über hundert Jahre, ohne Bestandsexplosion oder Seuchenprobleme. Kanton Genf kommt seit 1974 ohne Hobby-Jagd aus. Luxemburg hat die Fuchsjagd 2015 landesweit verboten, mit messbarem Rückgang des Fuchsbandwurms. Kein Bundesgesetz zwingt die Kantone zur Fuchsjagd.

Was du jetzt tun kannst

Die Kampagne stellt für die Kantone Luzern, Glarus, Basel-Landschaft, Zug und Bern vollständige Kontaktlisten der Kantonsräte sowie kantonsspezifische Hintergründe bereit. Für alle übrigen Kantone gibt es einen universellen Musterbrief, der direkt ins eigene Mailprogramm kopiert werden kann. Bitte nur als persönliche E-Mail – das ist politisch wirksamer als jeder Massenversand.

Kampagne

Schluss mit der Fuchsjagd

Die Fuchsjagd ist wissenschaftlich nicht begründbar. Erfahre, warum und wie du die Kampagne unterstützen kannst.

Zur Kampagne →

Wallis wünscht erstmals Luchse abzuschiessen – obwohl die Art genetisch am Limit ist

Staatsrat Christophe Darbellay, selber Hobby-Jäger, lässt ein Abschussgesuch vorbereiten, während Studien Inzucht und massive Wilderei im Kanton belegen.

Wildtiere sind in der Schweiz rechtlich herrenlose Sachen – res nullius, Gemeingut des gesamten Volkes.

Das Jagdregal verleiht Hobby-Jägern kein Eigentumsrecht an ihnen, sondern nur eine staatlich gewährte Nutzungsbefugnis. Wer diese Nutzungsbefugnis dazu einsetzt, geschützte Beutegreifer zu beseitigen, die biologisch unverzichtbar sind, missbraucht ein Privileg auf Kosten des Allgemeinwohls.

Der Kanton Wallis plant eine Schweizer Premiere mit fragwürdigem Vorzeichen: Erstmals soll ein Kanton eine behördliche Regulierung von Luchsen beantragen.

Staatsrat Christophe Darbellay bestätigte gegenüber dem «Walliser Boten», dass sein Departement ein offizielles Gesuch vorbereiten lässt, mit dem Ziel, im kommenden Winter erstmals Luchse abschiessen zu dürfen. Begründet wird der Vorstoss mit zurückgehenden Reh- und Gämsbeständen in einzelnen Regionen, vor allem im Oberwallis.

Was in der amtlichen Argumentation unerwähnt bleibt: Der Eurasische Luchs ist in der Schweiz keine robuste, sondern eine genetisch ausgezehrte Art. Und ausgerechnet im Wallis ist er über Jahrzehnte systematisch illegal getötet worden.

Eine Art, die «frisches Blut» braucht

Die Schweizer Luchse stammen von wenigen, teilweise eng verwandten Gründertieren aus den slowakischen Karpaten ab, die in den 1970er-Jahren wiederangesiedelt wurden. Gemäss der Fachstelle für Raubtierökologie KORA haben die Alpenluchse gegenüber ihren Vorfahren in der Slowakei 46 Prozent der genetischen Vielfalt verloren, jene im Jura 30 Prozent.

Die Folgen sind keine Theorie mehr. Weil die Population aus nur wenigen, teils verwandten Gründertieren hervorgegangen ist, ist die genetische Vielfalt tief und Inzucht zunehmend ein existenzielles Problem; ohne genetische Vielfalt kann sich der Luchs nur schwer an veränderte Umweltbedingungen oder neue Krankheitserreger anpassen. Beobachtet wurden unter anderem gehäuft Herzgeräusche, die mit genetischen Faktoren in Verbindung gebracht werden. KORA und das Institut für Fisch- und Wildtiergesundheit (FIWI) halten deshalb fest, dass der Bestand mittelfristig genetisch aufgefrischt werden muss, etwa durch Tiere aus den Karpaten. Dass der Luchs trotz Comeback bedroht bleibt, zeigen auch neuere Studien zum Zustand der Schweizer Luchspopulation.

Je nach Monitoringjahr leben rund 300 bis 360 selbständige Tiere in der Schweiz; für das biologische Jahr 2024/2025 weist KORA 364 unabhängige Luchse aus, davon 246 in den Alpen, 86 im Jura und 32 in der Nordostschweiz. Der Luchs steht weiterhin auf der Roten Liste und gilt als national prioritäre Art. Vor diesem Hintergrund einen geschützten Beutegreifer zum Abschuss freizugeben, dessen grösstes Problem der fehlende genetische Austausch ist, kehrt die fachliche Logik schlicht um.

Im Wallis wurde der Luchs systematisch gewildert

Der Kanton Wallis ist beim Luchs kein neutraler Boden. Verschiedene Untersuchungen zeigen, dass es im Wallis weniger Luchse gibt, als aufgrund der Eignung des Gebiets zu erwarten wäre; im Unterwallis erfasste KORA im Fotofallen-Monitoring südlich der Rhone zeitweise keinen einzigen Luchs.

Den Grund lieferte ein internationales Forschungsteam unter Leitung von Prof. Raphaël Arlettaz (Universität Bern). Die Forschenden prüften, ob der tiefe Bestand an der Dichte oder Positionierung des Fotofallen-Netzwerks oder an mangelnder Beute liegen könnte, konnten diese Hypothesen jedoch entkräften, womit allein die Wilderei-Hypothese übrig blieb. Die 2021 in «Frontiers in Conservation Science» publizierte und peer-reviewte Studie dokumentierte ein Netz von 17 Schlingenfallen am Rhoneknie, im einzigen Einwanderungskorridor des Luchses ins Wallis; einige Fallen waren bei ihrer Entdeckung noch betriebsbereit. Wir haben den Fall unter dem Titel «Wallis: Systematische Wilderei» ausführlich dokumentiert.

Die juristische Aufarbeitung ist ernüchternd. Es dauerte im Wallis 20 Jahre vom ersten Hinweis bis zur ersten Verurteilung eines Jägers wegen Luchswilderei, und aufgeklärt wurde der Fall erst durch die Arbeit der Universität Bern. Ein Jäger gab an, bereits zehn Luchse mit Fallen erlegt zu haben; eine Verurteilung gelang erst, als sich an den gefundenen Fallen seine DNA-Spuren nachweisen liessen. Beim Luchs ist der illegale Abschuss laut WWF Schweiz die zweithäufigste Todesursache. Mehr dazu im Dossier Wilderei und Jagdkriminalität in der Schweiz.

Ein Staatsrat, der privat Hobby-Jäger ist, lässt ein Abschussgesuch auf eine streng geschützte Art vorbereiten, deren Bestände in seinem Kanton nachweislich durch Wilderei dezimiert wurden. Das ist kein Zufall, sondern ein Interessenkonflikt, der offen benannt werden muss. Wildtiere gehören dem Volk, nicht der Hobby-Jagd-Lobby. Ein Amt, das dieses Gemeingut verwaltet, ist gegenüber der gesamten Bevölkerung rechenschaftspflichtig und nicht gegenüber einer Minderheit von rund 4 Prozent Hobby-Jägern. Der Kanton Genf zeigt seit über 50 Jahren, wie Wildtierpolitik ohne diesen Interessenkonflikt aussieht: professionell, transparent und wirksam.

Wer trägt die Verantwortung für den Rückgang?

Die Naturschutzseite widerspricht der amtlichen Darstellung deutlich. Der Grüne Grossrat und Pro-Natura-Geschäftsleiter Jérémy Savioz reichte eine dringliche Interpellation ein; aus Sicht der Naturschützer ist der Abschussplan wissenschaftlich nicht begründet, der Luchs steht weiterhin auf der Roten Liste und erfüllt mit dem In-Bewegung-Halten des Wilds eine wichtige Funktion gegen Verbiss im Wald. Pro Natura verweist zudem darauf, dass im Wallis jedes Jahr rund 1000 Rehe geschossen werden, und sieht es als nicht bewiesen an, dass der Luchs für den Rückgang der Wildbestände verantwortlich ist.

Anders gesagt: Der grösste Entnehmer von Rehen im Wallis ist nicht der Luchs, sondern die Hobby-Jagd selbst. Dass nun derselbe Staatsrat, der privat dem Hobby-Jagd-Milieu angehört, einen geschützten Beutegreifer als Konkurrenten ins Visier nimmt, wirft Fragen nach der Interessenlage auf.

Hohe rechtliche Hürden

Der Weg zum Abschuss ist eng. Der Luchs ist deutlich stärker geschützt als der Wolf; eine Regulierung wäre nur möglich, wenn der Kanton wissenschaftlich nachweisen kann, dass das Jagdregal schwerwiegend beeinträchtigt ist, und ein Abschuss wäre nur im kurzen Winterfenster vom 16. Januar bis 28. Februar erlaubt. Über das Gesuch entscheidet am Ende das Bundesamt für Umwelt.

Genau dieser wissenschaftliche Nachweis dürfte schwierig werden, solange die zentrale Frage ungeklärt ist: Wie kann ein Kanton einen «zu hohen» Luchsdruck geltend machen, dessen Population nachweislich durch Wilderei künstlich tief gehalten wurde und dessen Tiere zunehmend unter Inzuchtfolgen leiden?

Tessin bildet 88 Hobby-Jäger für nächtliche Wolfsabschüsse aus

Mit einem zweijährigen Pilotprojekt sollen ausgewählte Hobby-Jäger die Wildhüter bei der Regulierung von Wolfsrudeln unterstützen.

Das Tessin setzt bei der Wolfsregulierung neu verstärkt auf Hobby-Jäger.

Im Rahmen eines zweijährigen Pilotprojekts wurden 88 private Jäger (im Folgenden «Hobby-Jäger») mit einer Zusatzausbildung versehen, die künftig die 22 kantonalen Wildhüter beim Vollzug von Abschussverfügungen unterstützen sollen. Vier dieser «Hilfs-Jäger» pro Wildhüter werden mit Wärmebildkameras ausgerüstet und dürfen neu auch nachts und ausserhalb der ordentlichen Jagdsaison eingesetzt werden. Das berichtete das Westschweizer Radio und Fernsehen RSI am 17. Juni 2026.

Ab September im Einsatz

Laut Tiziano Putelli, Leiter des kantonalen Amtes für Jagd und Fischerei, steigt mit dem Auftrieb des Viehs auf die Alpen das Risiko von Übergriffen. Ein Teil der Alpbetriebe gelte heute als «nicht schützbar». Die ersten ausgewählten Hobby-Jäger sollen ab September einsatzbereit sein, zu Beginn der Regulierungsperiode für Rudel, die bis Januar dauert. Das Pilotprojekt orientiert sich am Walliser Modell und geht auf eine vom Grossen Rat am 23. März 2026 angenommene Motion von Giovanni Berardi zurück. Die maximalen Kosten betragen 250’000 Franken pro Jahr für Entschädigungen und Verwaltung.

Hintergrund ist die aus kantonaler Sicht ungenügende Bilanz: 2025 brauchten die Wildhüter rund 3’200 Stunden, um 6 von 24 Wölfen zu töten. Als Gründe nennt das Amt das unwegsame Gelände, fehlende Strassen und knappe Ressourcen.

Was die «Spezialausbildung» umfasst

Die Bezeichnung «Spezialausbildung» fällt bei näherer Betrachtung bescheiden aus. Die offizielle Seite des Amtes für Jagd und Fischerei spricht lediglich von «momenti formativi», also Informationsabenden. Konkret genannt sind zwei Termine: der 23. April und der 20. Mai 2026, jeweils um 18:30 Uhr in der Aula des Verwaltungsgebäudes 3 in Bellinzona. Zentrale Voraussetzung zur Teilnahme ist das Mitführen des Jagdausweises. Der Besuch gilt zeitlich unbegrenzt und muss nicht jährlich wiederholt werden.

Ergänzend müssen die Kandidaten gemäss Bericht des «Corriere del Ticino» das Jagdfähigkeitszeugnis besitzen, die nötige Ausrüstung inklusive Nachtsichtoptik mitbringen sowie spezifische Kurse zu Sicherheit und Einsatz der Hilfsmittel absolvieren; vorgesehen ist zudem ein praktischer Teil im Gelände. Zum Vergleich: Im Wallis dauerte die entsprechende Schulung im Vorjahr eine knappe Halbtagsveranstaltung.

Aufschlussreich ist die Vorgeschichte. Bereits 2025 waren Hobby-Jäger zur Mithilfe befugt. Von 20 zum Abschuss freigegebenen Wölfen wurden damals nur fünf erlegt, alle durch Wildhüter. Die Hobby-Jäger gaben keinen einzigen Schuss ab, weil ihnen die Risiken, auch rechtlich im Fehlerfall, zu gross waren.

Wirksamkeit der Regulierung umstritten

So weit die Fakten. Aus Sicht des Wildtierschutzes verdient die wissenschaftliche Grundlage des ganzen Vorhabens eine kritische Einordnung, denn die Annahme, dass mehr Abschüsse zu weniger Rissen führen, ist alles andere als gesichert.

Eine über 25 Jahre angelegte Untersuchung aus Idaho, Montana und Wyoming (Wielgus & Peebles, PLOS ONE 2014) kam zum Schluss, dass der letale Abschuss von Wölfen im Folgejahr eher mit mehr Rissen in einem grösseren Gebiet zusammenhängt. Der Mechanismus: Das Töten einzelner Tiere zerstört die soziale Rudelstruktur, was zu mehr Brutpaaren und damit zu mehr Übergriffen führen kann. Eine spätere methodenkritische Replikation (Poudyal, Baral & Asah 2016) relativierte zwar den Langzeiteffekt, fand aber dennoch: Für jeden im selben Jahr getöteten Wolf steigt die erwartete Zahl gerissener Schafe um 2,2 Prozent. Eine ältere Auswertung von 923 Fällen aus Minnesota (1979–1998) zeigte ebenfalls, dass das Fangen von Wölfen die Risse des Folgejahres nicht substanziell reduzierte.

Auch in der Schweiz ist die präventive Regulierung fachlich umstritten. Der Biologe und frühere BAFU-Vizedirektor Willy Geiger hält sie für wahrscheinlich nicht zielführend: Neue Lücken im Territorium reizten Wölfe zu noch stärkerer Vermehrung an und erleichterten zuwandernden Tieren das Einrücken. Selbst aus Reihen, die Abschüsse grundsätzlich befürworten, heisst es, die Regulation scheitere nicht an einem zu strengen Schutz, sondern an der Intelligenz der Tiere; die vollständige Zerschlagung eines Rudels misslinge oft an den erfahrenen Alttieren.

Die Praxis im Wallis illustriert dies eindrücklich: Rund 1’300 Hobby-Jäger absolvierten dort die Spezialausbildung und schwärmten von September bis Januar mit Nacht- und Wärmebildgeräten aus. Das Nanztalrudel lebte gleichwohl weiter; von neun erlegten Wölfen gehörten nur drei zum Rudel, und die Leitwölfin riss im März erneut ein Tier. Der Vergleich zeigt: Selbst bei massivem Einsatz bleibt der Effekt begrenzt.

Mehrere Studien zeigen übereinstimmend in dieselbe Richtung: Wirksamer Herdenschutz ist dem Abschuss vorzuziehen. Internationale Übersichtsarbeiten betonen zudem, dass der letale Wolfsabschuss mit Schutzrahmen wie der EU-Habitatrichtlinie kollidiert und selbst beim Abschuss einzelner Schadtiere auf starken öffentlichen Widerstand stösst. Dass eine Population auf Bejagung mit verstärkter Reproduktion reagieren kann, zeigt sich auch bei anderen Arten: In Bielefeld etwa kommen umso mehr Waschbären nach, je mehr getötet werden. Und im Wallis dokumentiert das Chablais-Rudel eine doppelte Reproduktion trotz Regulierungsdruck. Auch andere Kantone setzen zunehmend auf Hobby-Jäger zur Regulierung von Beutegreifern, wie das Beispiel Schwyz zeigt. Ein Pilotprojekt, das 88 Hobby-Jäger mit Wärmebildtechnik in die Nacht schickt, setzt damit auf ein Mittel, dessen Nutzen für den Schutz der Alpwirtschaft fraglich und dessen Schaden für ein geschütztes Wildtier absehbar ist.

Weitere Beiträge zum Thema finden sich in unseren Rubriken Wildtiere und Jagdgesetz.